Ihr Weg in eine WG..

Aufnahmevoraussetzung

Die BewohnerInnen müssen in ihrem Krankheitsstadium soweit stabilisiert sein, dass eine permanente Betreuung nicht mehr notwendig ist. Eine 24-stündige Betreuung ist nicht realisierbar und nicht gewünscht.   

  • Motivation und Lernbereitschaft
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Gruppenakzeptanz
  • bedingte Arbeits- und Lernfähigkeit
  • Alltagskompetenz (Selbstversorgung, Hygiene etc.)
  • keine geistige Behinderung
  • keine Delinquenz
  • keine Suchterkrankung als Primärerkrankung

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren beginnt mit der Vereinbarung eines Vorstellungstermins nach telefonischer Kontaktaufnahme i.d.R. durch die Sozialdienste oder durch die BewerberInnen selbst.

Das Vorstellungsgespräch findet in einer der Wohngemeinschaften statt (zwei MitarbeiterInnen und BewerberIn, ggf. Begleitpersonen wie gesetzliche BetreuerInnen; Eltern, SozialarbeiterInnen...)

Das Vorstellungsgespräch besteht aus zwei Teilen: 

Teil 1

  • Vorstellung der Stiftung / Beschreibung der Wohngemeinschaften
  • Informationen über das weitere Bewerbungsverfahren

Teil 2

  • Lebenslauf des / der BewerberIn
  • schulische / berufliche Laufbahn
  • Elternhaus / Familie / soziale Kontakte
  • Krankheit
  • Freizeit / Hobbys
  • Drogenerfahrung
  • Gründe für die WG

Nach max. einer Woche Bedenkzeit erfolgt die telefonische Rückmeldung des/der Bewerber(in)s über seine/ihre Entscheidung. Die Mitarbeiter der Stiftung werden zur gleichen Zeit über eine mögliche Aufnahme der Betreuung beratschlagen und entscheiden.