Für die Jugendhilfeeinrichtungen Trialog und Wulf-Alexander Strauer-Haus gilt folgendes Verfahren: Die Sozialarbeiter/in des Allgemeinen Sozialen Dienstes des örtlich zuständigen Jugendamtes ist in dieser Phase bereits eingeschaltet und ist verantwortlich für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Hilfeplans (KJHG § 36)
Bereits während der stationären Behandlung, auf jeden Fall jedoch vor der Aufnahme in die Wohngruppe, nehmen die Leiter der Einrichtung Kontakt zum Patienten und seiner Familie auf. Sowohl zu Beginn als auch im weiteren Verlauf der Aufnahmephase werden Gespräche durch den Psychologen und dem/der Bezugsbetreuer/In mit dem (zukünftigen) Bewohner, den Eltern und bei Bedarf auch mit weiteren Familienangehörigen geführt. Anschließend wird in Familiensitzungen die familiäre Kommunikation auf Konfliktmuster überprüft und die Erarbeitung neuer Handlungsstrategien angeboten. Außerdem werden folgende Einschätzungen vorgenommen:
Verfahren für das Ambulant Betreute Wohnen
Das Verfahren für das Ambulant Betreute Wohnen (sowohl Wohngemeinschaften als auch Betreutes Einzelwohnen) geschieht folgendermaßen:
- Kontakt zu ASD/Jugendamt oder Landschaftsverband (je nach Alter)
- Kontakt zum örtlichen Jobcenter (je nach Alter)
- Kontakt zu allen weiteren wichtigen Verwaltungs- und Behördenstellen, welche für eine Aufnahme von besonderer Bedeutung sind, und
- natürlich Kontakt zu den jungen Menschen und deren Angehörige, gesetzliche Betreuer usw.