Individuell und gezielt fördern
Während der gesamten Dauer einer Maßnahme wird im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung (Jugendhilfe) gem. § 36 SGB VIII mit der zuständigen Sozialarbeiter/In des ASD intensiv zusammengearbeitet, alle Teilziele werden detailliert in Hilfeplan-Gesprächen festgelegt und die Erreichung der Ziele überprüft.
Im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung (Eingliederungshilfe) gem. § 53 ff. SGB XII wird mit dem jungen Menschen der so genannte Individuelle Hilfeplan (IHP) erstellt und von den Fallmanager/innen des LV Rheinland bzw. LV Westfalen-Lippe überprüft bzw. genehmigt.