Mit vielfältigen und differenzierten medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Angeboten und Methoden sollen die jungen Menschen in einem optimalen Betreuungssetting in unseren Einrichtungen leben und dabei zu Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit herangeführt werden.
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Während der gesamten Dauer einer Maßnahme wird im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung (Jugendhilfe) gem. § 36 SGB VIII mit der zuständigen Sozialarbeiter/in des ASD intensiv zusammengearbeitet, alle Teilziele werden detailliert in Hilfeplan-Gesprächen festgelegt und die Erreichung der Ziele überprüft.
Im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung (Eingliederungshilfe) gem. §§ 99 ff. SGB IX wird mit dem jungen Menschen der so genannte Individuelle Hilfeplan (IHP) bzw. Bedarfsermittlungsinstrument (BEI) erstellt und von den Fallmanager/innen des LV Rheinland bzw. LV Westfalen-Lippe bearbeitet bzw. genehmigt.
Die Mitarbeiter/innen stehen stets als Ansprechpartner zur Verfügung, um Orientierung, Kontinuität und Vertrauen zu bieten und intensive Kenntnis über persönliche und formale Angelegenheiten zu erhalten.
Die Bewohner/innen haben jederzeit die Möglichkeit, alle MitarbeiterInnen vor Ort anzusprechen, ansonsten erfolgt die direkte Betreuung im Bezugspersonensystem.
Es werden grundsätzlich Beziehungen zwischen allen MitarbeiterInnen und allen BewohnerInnen gepflegt.
Es finden verbindliche Einzeltermine statt.
Die Inhalte dieser Termine/Gespräche werden von beiden Seiten angeregt und thematisiert, z. B.:
Sich in der Gemeinschaft bewegen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen aber auch zu den wichtigen Erfordernissen des alltäglichen Lebens.
Die jungen Menschen begegnen sich bei uns auf vielfältiger Weise und in verschiedenen Situationen. In Therapierunden, Gruppensitzungen, Freizeitaktivitäten, aber auch z. B. bei gemeinsamen Mahlzeiten wird u. a. das Miteinanderauskommen bzw. die gegenseitige Achtung und Unterstützung immer wieder thematisiert, trainiert und gefördert.
Die Bewohner/innen werden während eines klinischen Aufenthalts von einem der Mitarbeiter/innen (i. d. R. Bezugsperson) besucht, um die persönliche Beziehung fortzusetzen und weiterhin Hilfestellung bei der Erledigung der erforderlichen Angelegenheiten zu gewährleisten.
Vor der Entlassung sollten auch bereits Besuche und Übernachtungen in der WG stattfinden, um den Kontakt zu den anderen Bewohner/innen wieder herzustellen und die Rückkehr in die WG zu erleichtern.
Die Sozialtherapie stellt keinen eigenen Arbeitsbereich dar, sondern ist eng verknüpft und eingewoben in die pädagogische Arbeit.
Neben dem hausinternen pädagogisch-therapeutischen Angebot zur Bewältigung der täglichen Anforderungen im Alltag werden gemeinsam verbindliche Therapieprogramme für jeden einzelnen Bewohner und seine Familie evtl., mit extern arbeitenden Therapeuten und Ärzten aufgestellt.
Diese Programme sind nach Frequenz und Dosis individuell den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und werden im Hilfeplan miteinbezogen.
Die Ergotherapie bietet einen festen Arbeitserfahrungs- und -trainingsbereich an. Ferner erfolgt eine individuelle therapeutische Begleitung bei der beruflichen und schulischen Wiedereingliederung.
Das Ziel der Ergotherapie stellt die Stabilisierung sowie Förderung der Arbeitsfähigkeit dar. Dies kann im Rahmen einer engen Vernetzung mit den Schulen, Vorbereitung von Berufspraktika, Einleitung von berufl. Rehamaßnahmen durch das Arbeitsamt etc. erfolgen.
Hinweis: Dieses Angebot gilt nur für die Jugendhilfeeinrichtungen und nicht für das Ambulant Betreute Wohnen.
Der Umfang des psychoedukativen Programms richtet sich nach den aktuell bestehenden Fragen. Die Erfahrungen der Eltern werden einbezogen. Gemeinsam und partnerschaftlich werden Wege gesucht, um die Situation für alle Beteiligten weiter zu verbessern.
Mögliche Themen sind:
Es erfolgt eine kontinuierliche und flexible, am aktuellen Bedarf orientierte Begleitung der Bewohner und ihrer Eltern durch den Psychotherapeuten in Form von Einzel-, Familien und Gruppengesprächen, Maltherapie und gemeinsamen Aktivitäten. Von besonderer Bedeutung ist, durch die tägliche Präsenz auch im Alltag unmittelbar psychotherapeutisch auf Krisen eingehen zu können.
Hinweis: Dieses Angebot gilt nur für die Jugendhilfeeinrichtungen und nicht für das Ambulant Betreute Wohnen.
Die psychiatrische Behandlung erfolgt durch den Oberarzt bzw. die Oberärztin der Abteilung für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters, die Ambulanz der Allgemeinen Psychiatrie oder externe Fachärzte.
Bei akuten psychotischen Dekompensationen ist eine stationäre Aufnahme unmittelbar möglich.
Ein Facharzt steht regelmäßig den Bewohnern und dem Team zur Sprechstunde zur Verfügung. Sowohl mit den Kliniken als auch mit den externen Fachärzten wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Ziel ist eine möglichst hohe personale Betreuungs- und Behandlungskontinuität für jeden Bewohner, jede Bewohnerin und seine/ihre Familie.
Es wird in regelmäßigen Zeitabständen Informationsmaterial der Prof. Dr. Eggers-Stiftung an andere Dienste und Einrichtungen im Rahmen der psychosozialen Versorgung verschickt.
Weiter besteht ein Austausch zwischen den Mitarbeiter/innen der Stiftung und den Mitarbeiter/innen anderer psychosozialer Einrichtungen, sowie Kontakt zu Ämtern und Arbeitgeber/innen.
Die Mitarbeiter/innen nehmen regelmäßig an verschiedenen Arbeitskreisen teil, die Koordination erfolgt durch den Leiter der jeweiligen Einrichtung.
Die Pflege der Außenkontakte dient der Öffentlichkeitsarbeit und damit der Repräsentation der Stiftung und dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit Kolleg/innen.
Musik mögen viele Menschen, wir in der Stiftung auch. Denn es gibt kaum einen Reiz, der Gefühle so anspricht wie der Klang eines Instrumentes, sei es die Gitarre, das Klavier, die Geige ein Cello oder die Flöte.
Kombiniert mit einer schönen Stimme geht das Musizieren buchstäblich unter die Haut. Auch zum Stressabbau hilft das Beschäftigen mit Melodie und Rhythmus. Es beruhigt den Körper und sorgt für Harmonie und viel gute Laune.
Aus diesem Grund musizieren wir nicht nur innerhalb unserer Stiftung, sondern auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen und sonstigen Ereignissen. Alle sind mit viel Herzblut, Engagement und Freude dabei.
Sie möchten uns erreichen? Senden Sie uns gerne eine Nachricht zu und füllen Sie dazu das Kontaktformular anbei aus. Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Prof.Dr. Eggers-Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE69370205000008363200
BIC BFSWDE33XXX
Jede finanzielle Zuwendung hilft uns in unserer täglichen Arbeit. Wir freuen uns deshalb über jede Förderung, mit der wir die von uns betreuten jungen Menschen unterstützen können.
Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, Ihre Spende ist deshalb steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Spendenhöhe von 200 Euro genügt der Überweisungsträger zur Vorlage beim Finanzamt. Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zu.
Bei einer Spende bitte den vollständigen Namen und die Adresse (auch gerne im Überweisungsformular) angeben, damit wir eine Spendenquittung zusenden können. Natürlich freuen wir uns auch über Dauer-, Firmen- oder Projekt-Förderspenden. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Ansprechpartner ist: Frank Kremer
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