Dein Weg zu uns

Aufnahme

Wir freuen uns über dein Interesse an unserer Stiftung. Der erste Schritt ist getan und es ist richtig und wichtig, Hilfe anzunehmen. Es gibt bestimmte Kriterien und Voraussetzungen, wie Alter und Erkrankung, die für die Aufnahme in eines unserer Wohnmodelle erfüllt werden müssen. Nachfolgend findest du dazu viele Informationen. Du kannst dich aber auch jederzeit persönlich an uns wenden. Wir helfen dir gerne weiter.

Fühl dich willkommen!

Du bist nicht allein! Bei uns findest du Unterstützung, um deinen eigenen Weg zu gehen. Egal, ob du Fragen hast oder Hilfe im Alltag brauchst – wir sind für dich da. Unsere Angebote sind individuell auf dich abgestimmt, und gemeinsam schaffen wir die Basis für ein selbstständiges Leben. Melde dich bei uns, wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.

Bewerbung & Aufnahme

Wir freuen uns immer, wenn junge Menschen und/oder deren Angehörige, aber auch sonstige Personen sich für unsere Stiftung bzw. für die einzelnen Einrichtungen interessieren.

Wir sind jederzeit bereit, von und über unsere Stiftung zu berichten bzw. die einzelnen Angebote darzustellen. Gern laden wir Interessierte auch vor Ort in die jeweiligen Einrichtungen ein!

Aufnahmevoraussetzung

Aufgenommen werden junge Menschen im Alter von ca. 14-21 Jahren, welche an einer psychotischen oder psychoseähnlichen Erkrankung leiden. Suchterkrankungen oder andere komorbide Störungen dürfen nicht die Primärerkrankung sein.

Bewerbung

Für die Jugendhilfeeinrichtung Trialog erfolgt die Kontaktaufnahme meist über Klinikpersonal, Jugendämter, gesetzliche Betreuer usw., aber auch häufig durch die jungen Menschen und/oder deren Angehörige selbst.

Aufnahmevoraussetzung

Aufgenommen werden junge Menschen im Alter von ca. 14-21 Jahren, welche an einer psychotischen oder psychoseähnlichen Erkrankung leiden. Suchterkrankungen oder andere komorbide Störungen dürfen nicht die Primärerkrankung sein.

Bewerbung

Für die Jugendhilfeeinrichtung Wulf-Alexander Strauer-Haus erfolgt die Kontaktaufnahme meist über Klinikpersonal, Jugendämter, gesetzliche Betreuer usw., aber auch häufig durch die jungen Menschen und/oder deren Angehörige selbst.

Aufnahmevoraussetzung

Die BewohnerInnen müssen in ihrem Krankheitsstadium soweit stabilisiert sein, dass eine permanente Betreuung nicht mehr notwendig ist. Eine 24-stündige Betreuung ist nicht realisierbar und nicht gewünscht.

  • Motivation und Lernbereitschaft
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Gruppenakzeptanz
  • bedingte Arbeits- und Lernfähigkeit
  • Alltagskompetenz (Selbstversorgung, Hygiene etc.)
  • keine geistige Behinderung
  • keine Delinquenz
  • keine Suchterkrankung als Primärerkrankung

 Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren beginnt mit der Vereinbarung eines Vorstellungstermins nach telefonischer Kontaktaufnahme i.d.R. durch die Sozialdienste oder durch die BewerberInnen selbst.

Das Vorstellungsgespräch findet in einer der Wohngemeinschaften statt (zwei MitarbeiterInnen und BewerberIn, ggf. Begleitpersonen wie gesetzliche BetreuerInnen; Eltern, SozialarbeiterInnen…)

Das Vorstellungsgespräch besteht aus zwei Teilen:

Teil 1

  • Vorstellung der Stiftung / Beschreibung der Wohngemeinschaften
  • Informationen über das weitere Bewerbungsverfahren

Teil 2

  • Lebenslauf des / der BewerberIn
  • schulische / berufliche Laufbahn
  • Elternhaus / Familie / soziale Kontakte
  • Krankheit
  • Freizeit / Hobbys
  • Drogenerfahrung
  • Gründe für die WG

Nach max. einer Woche Bedenkzeit erfolgt die telefonische Rückmeldung des/der Bewerber(in)s über seine/ihre Entscheidung. Die Mitarbeiter der Stiftung werden zur gleichen Zeit über eine mögliche Aufnahme der Betreuung beratschlagen und entscheiden.

Aufnahmevoraussetzung

Das Angebot richtet sich an psychisch kranke Menschen (18 bis 30 Jahre) mit einer Ersterkrankung oder entsprechenden Vorerfahrungen, die nicht in einer betreuten Wohngemeinschaft leben wollen oder können.

Im Rahmen dieses Settings besteht auch die Möglichkeit, jungen Erwachsenen Betreuung anzubieten, die bisher in einer intensiver betreuten Wohnform gelebt haben und im Übergang zur Eigenständigkeit noch kontinuierliche ambulante Hilfestellung benötigen.

Ziel der sozialtherapeutischen Betreuung ist die Integration und somit die Befähigung zur Teilnahme am öffentlichen Leben sowie zu einer eigenverantwortlichen, selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung, entsprechend den konzeptionellen Zielen der Prof. Dr. Eggers-Stiftung.

Bewerbung

Nach Vorgesprächen mit Pädagogen/Sozialarbeitern/Ärzten und Psychotherapeuten erfolgt die Entscheidung über eine Aufnahme der Betreuung in beiderseitigem Einverständnis. Eine fachärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung muss vorliegen. Erst nachdem der Kostenträger der Übernahme der Betreuungskosten zugestimmt hat, kann die Betreuung beginnen.

Nicht aufgenommen werden Personen mit einer primären Suchterkrankung, oder solche, die einer ständigen Betreuung bedürfen.

Für die Jugendhilfeeinrichtungen Trialog und Wulf-Alexander Strauer-Haus gilt folgendes Verfahren: Die Sozialarbeiter/in des Allgemeinen Sozialen Dienstes des örtlich zuständigen Jugendamtes ist in dieser Phase bereits eingeschaltet und ist verantwortlich für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Hilfeplans (KJHG § 36)

Bereits während  der stationären Behandlung, auf jeden Fall jedoch vor der Aufnahme in die Wohngruppe, nehmen die Leiter der Einrichtung Kontakt zum Patienten und seiner Familie auf. Sowohl zu Beginn als auch im weiteren Verlauf der Aufnahmephase werden  Gespräche durch den Psychologen und dem/der Bezugsbetreuer/In mit dem (zukünftigen) Bewohner, den Eltern und bei Bedarf auch mit weiteren Familienangehörigen geführt. Anschließend wird in Familiensitzungen die familiäre Kommunikation auf Konfliktmuster überprüft und die Erarbeitung neuer Handlungsstrategien angeboten. Außerdem werden folgende Einschätzungen vorgenommen:

Verfahren für das Ambulant Betreute Wohnen

Das Verfahren für das Ambulant Betreute Wohnen (sowohl Wohngemeinschaften als auch betreutes Einzelwohnen) geschieht folgendermaßen:

  • Kontakt zu ASD/Jugendamt oder Landschaftsverband (je nach Alter)
  • Kontakt zum örtlichen Jobcenter  (je nach Alter)
  • Kontakt zu allen weiteren wichtigen Verwaltungs- und Behördenstellen, welche für eine Aufnahme von besonderer Bedeutung sind, und
  • natürlich Kontakt zu den jungen Menschen und deren Angehörige, gesetzliche Betreuer usw.

Kosten für das Haus Trialog

Unterkunft, Kost und Logis sind im Leistungsentgelt ebenso enthalten wie finanzielle Ressourcen für Freizeitaktivitäten, Ferienmaßnahmen usw.
Die jungen Menschen erhalten monatlich 56,30 € für Bekleidung und ein dem Alter entsprechenden Barbetrag, dieser beträgt derzeit für Volljährige 152,01 €.

Das Leistungsentgelt beträgt für die Einrichtung Trialog 334,26 €.

Kosten für das WASH

Unterkunft, Kost und Logis sind im Leistungsentgelt ebenso enthalten wie finanzielle Ressourcen für Freizeitaktivitäten, Ferienmaßnahmen usw.
Die jungen Menschen erhalten monatlich 56,30 € für Bekleidung und ein dem Alter entsprechenden Barbetrag, dieser beträgt derzeit für Volljährige 152,01 €.

Das Leistungsentgelt für das Wulf-Alexander Strauer-Haus beträgt 334,26 € in der Intensivbetreuung und 181,98 € bei dem Angebot mit niedr. Betreuungsaufwand (Trainingsappartements).

Kosten für eine WG

Es wird ein Hilfeplan gemäß §§ 35a/41 SGB VIII oder § 113 SGB IX gestellt, Kostenträger sind der Landschaftsverband Rheinland oder das örtliche Jugendamt. Beantragt, bewilligt und abgerechnet wird nach den so genannten Fachleistungsstunden (FLS). Die Fachleistungsstunde beträgt derzeit 72,40 €.

Kosten für betreutes Wohnen

Der Betroffene mietet eine Wohnun an und finanziert diese, ebenso wie seinen Unterhalt, durch eigenes Einkommen oder öffentliche Zuwendungen.

Die sozialtherapeutische Betreuung wird entweder über die §§ 35a / 41 SGB VIII oder § 113 SGB IX i.S. von Fachleistungsstunden (FLS), derzeit 72,40 €, gewährleistet.

… in eine betreute Wohngemeinschaft

Die Möblierung der Zimmer ist nach Abschluss des Mietvertrages Aufgabe des Bewohners, die BetreuerInnen bieten Hilfestellung beim Umzug und bei der Einrichtung. Es wird ein Hilfeplan gemäß §§ 35a/41 SGB VIII oder §§ 99ff. SGB IX gestellt.

Benötigte Unterlagen:

  • Sozialbericht
  • ärztliche Bescheinigung
  • Miet – und Betreuungsvertrag
  • Antrag auf Erstausstattung
  • polizeiliche Anmeldung
  • Krankenkasse

… ins Haus Trialog oder Wulf-Alex. Strauer-Haus

Bei den Jugendhilfeeinrichtungen Trialog und Wulf-Alexander Strauer-Haus handelt es sich um stationäre Einrichtungen, d.h. Unterkunft, Kost und Logis sind im Leistungsentgelt ebenso enthalten wie finanzielle Ressourcen für Freizeitaktivitäten, Ferienmaßnahmen usw.

… ins betreute Wohnen

Der Betroffene mietet eine Wohnung an und finanziert diese, ebenso wie seinen Unterhalt, durch eigenes Einkommen oder öffentliche Zuwendungen, z.B. SGB II. Die Bewohner werden durch eine sozialtherapeutische Betreuung beaufsichtigt.
Die Mitarbeiter/innen unserer Stiftung sind Ihnen in diesen Fragen jederzeit behiflich, geben Unterstützung bei Behördengängen u.v.m.

Die Betreuung in den Einrichtungen der Prof. Dr. Eggers-Stiftung ist grundsätzlich aus konzeptionellen Gründen zeitlich befristet. In den Jugendhilfeeinrichtungen Trialog und Wulf-Alexander Strauer-Haus erfolgt die Betreuung für ca. zwei Jahre. Selbstverständlich ist es bei Bedarf und Notwendigkeit möglich, im Anschluss daran in die Abteilung des Ambulant Betreutes Wohnens zu wechseln.

Die Betreuung im Ambulant Betreuten Wohnen beträgt max. 5 Jahre. Natürlich ist es aber auch möglich, direkt in eine eigene Wohnung zu ziehen oder aber auch zurück in die Herkunfstfamilie zu wechseln oder andere Ideen zu verwirklichen.

Im Sinne des partnerschaftlichen Umgangs miteinander wird mit allen Beteiligten(!), also z. B. auch mit den Kostenträgern, die beste Lösung gesucht und gefunden.

Die Prof.Dr. Eggers-Stiftung arbeitet mit den jungen Menschen in allen Einrichtungen grundsätzlich personenzentriert, d. h. der junge Mensch steht mit seiner Persönlichkeit, mit seinen Stärken und Schwächen im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns. Wir werden gemeinsam alles Machbare dafür tun, dass es den jungen Menschen bei uns gut geht. Die Betreuung erfolgt im so genannten Bezugspersonensystem.

Die Grundlagen:

  • Freiwilligkeit der Betreuungsaufnahme
  • Vertrauensvoller, ehrlicher und empathischer Umgang zwischen allen Beteiligten
  • Bereitschaft zur Mitarbeit
  • Einhaltung von Gesetzen, Regeln sowie des Miet – und Betreuungsvertrages
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten sowie gesetzlichen BetreuerInnen
  • Durchführung von Hilfeplangesprächen
  • Sicherung der Kostenübernahme

Die Prof.Dr. Eggers-Stiftung arbeitet grundsätzlich in allen Abteilungen trialogisch, d. h. alle wichtigen Schritte und Zielvereinbarungen werden mit allen Beteiligten in Ruhe besprochen und auf den Weg gebracht.

Der Kontakt zu den Eltern wird vor Einzug eines Bewohners aufgenommen. Die Stiftung und die MitarbeiterInnen werden vorgestellt. Inhalte und Ziele der Arbeit werden erläutert.
Die MitarbeiterInnen bieten den Eltern die Zusammenarbeit, im Interesse der BewohnerInnen, an. Die Eltern werden über das Bestehen des Elterngesprächskreises informiert und dazu eingeladen.

Der Elterngesprächskreis findet unter Teilnahme der MitarbeiterInnen regelmäßig statt. Er dient den Eltern zu einem Erfahrungsaustausch über wichtige Themen und führt dadurch ebenfalls zu einer Krankheitsbewältigung innerhalb der familialen Beziehungen.